Hafen – und Stegordnung
Das Betreten der Steganlage geschieht auf eigene Gefahr. Unbefugten ist das Betreten der Steganlage untersagt. Eltern haften für ihre Kinder.
Anlegen der Schiffe:
Schiffe bis max. 8 m an der Kleinanlage
Schiffe bis max. 12 m an der Großanlage
Größere Schiffe an der Spundwand
Boote dürfen nur in den zugewiesenen Liegeplätzen festmachen.
Anweisungen hierzu gibt der Hafenmeister oder sein Vertreter.
Die Steganlage ist schonend zu behandeln und sauber zu halten. Schäden an der Steganlage sind unverzüglich dem Hafenmeister zu melden. Bei Saisonende sind alle Leinen und sonstige Festmacher von der Steganlage zu entfernen. Erfolgt dieses nicht, werden die Teile kostenpflichtig durch den Club entsorgt.
Grillen, Schweißen und Flexen sowie offenes Feuer sind auf der gesamten Steganlage verboten. Der Grillplatz kann auch von unseren Gästen genutzt werden. Er ist sauber zu verlassen.
Gäste, die nicht der Freihafengemeinschaft angehören, zahlen pro Nacht 5,00 € .
Gäste die Strom benötigen oder Wasser bunkern, haben eine Gebühr von 2,00 € pro Nacht zu entrichten.
Der Anschusswert der Geräte darf 6 Ampere nicht übersteigen. Aus diesem Grund ist ein Betreiben von Elektroheizungen verboten.
Das Betanken von Booten darf wegen der Gefahr von elektrostatischer Aufladung nur aus Metallkanistern oder geerdeten Kunststoffkanistern erfolgen. Das Aus- oder Überlaufen von Treibstoff muß durch geeignete Maßnahmen verhindert werden. Nichtbeachtung hat Strafverfolgung durch die zuständigen Behörden zur Folge.
Das Waschen der Boote mit Frischwasser ist nach Rücksprache mit dem Hafenmeister gegen eine Gebühr von 3,00 € erlaubt. Die Verwendung von oberflächenaktiven Tensiden zur Bootsreinigung ist nicht gestattet.
Eine Möglichkeit Müll zu entsorgen besteht am Clubgebäude. Der Müll ist zu trennen. Es ist streng darauf zu achten, daß keinerlei Bootsabfälle ins Wasser gelangen. Für die ordnungsgemäße Entsorgung aller Abfälle haben die Bootseigner selbst zu sorgen. Die Benutzung von Seetoiletten oder das Entleeren von Fäkalientanks im Hafenbereich ist verboten.
Ein WC steht zwischen den Vereinen SYA und AWV zur Verfügung.
Jede Art von Lärmbelästigung ist zu vermeiden.
Im gesamten Bereich der Steganlage ist mit reduzierter und angemessener Geschwindigkeit zu fahren. Sog und Wellenschlag ist zu vermeiden.
Jeder Bootseigner haftet für Schäden, die durch ihn oder das Boot entstehen. Eine Bootshaftpflicht ist vorgeschrieben. Eine Haftung des Vereins, insbesondere des Vorstandes, für Schäden oder Verstöße von Mitgliedern, Gastliegern, Gästen oder Dritten gegen diese Ordnung sowie gegen geltende Verordnungen oder Gesetze ist ausgeschlossen.
Die Duschen können gegen Entgelt in der Gaststätte Tönjes benutzt werden.
Stand 05/2012